8430 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 30. November 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein E-Geldgesetz 2010 erlassen und das Bankwesengesetz, das Zahlungsdienstegesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Konsumentenschutzgesetz, das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz und das Bundesfinanzierungsgesetz geändert werden

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird die Richtlinie 2009/110/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten, zur Änderung der Richtlinien 2005/60/EG und 2006/48/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2000/46/EG umgesetzt. Die aufsichtsrechtlichen Bedingungen werden EU-weit einem neuen einheitlichen Regime unterworfen, das sich zum einen an den Anforderungen für Zahlungsinstitute orientiert und zum anderen auf die Eigentümlichkeiten und besonderen Risken der Ausgabe von E-Geld besonders eingeht. Zudem werden die vertragsrechtlichen Bedingungen für die Ausgabe von E-Geld für alle E-Geld-Emittenten einheitlich geregelt. Sowohl E-Geld als auch E-Geld-Emittenten werden einheitlich und neu definiert. Damit wird mehr Rechtssicherheit und Wettbewerb erreicht unter gleichzeitiger Wahrung des Kundenschutzes und der Finanzmarktstabilität. Ein besonderes Augenmerk wurde auf eine richtliniennahe Umsetzung der Bestimmungen gelegt, um im Sinne einer Maximalharmonisierung keine nachteilige Wettbewerbsposition des Wirtschaftsstandortes Österreich zu schaffen.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 15. Dezember 2010 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Reinhard Todt.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Manfred Gruber und Mag. Reinhard Pisec sowie mit beratender Stimme Bundesrätin Dr. Jennifer Kickert.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Reinhard Todt gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2010 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2010 12 15

                                  Reinhard Todt                                                                    Johann Kraml

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender