8433 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 30. November 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das Gerichtsorganisationsgesetz zur Stärkung der strafrechtlichen Kompetenz geändert werden (strafrechtliches Kompetenzpaket – sKp)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass es sich erwiesen hat, dass das geltende System der Abschöpfung der Bereicherung nicht ausreicht, um Verbrechensgewinne effektiv zu Gunsten des Staates einziehen zu können.

Die Strafjustiz hat als Ausfluss der globalen Wirtschaftskrise eine Vielzahl hochkomplexer Verfahren im Bereich der Wirtschaftskriminalität zu bearbeiten und gleichzeitig die Herausforderungen der öffentlichen Erwartung nach rascher Aufklärung unter größtmöglicher Transparenz zu bewältigen. Insbesondere die Staatsanwaltschaft sieht sich trotz knapper werdender Personalressourcen und den gestiegenen Anforderungen wegen ihrer neuen Rolle als Leiterin des Ermittlungsverfahrens steigender Kritik ausgesetzt.

Die Zuständigkeit der Korruptionsstaatsanwaltschaft erweist sich in ihrer Abgrenzung zur Wirtschaftskriminalität als schwierig zu handhaben, was in der Zusammenarbeit mit anderen Staatsanwaltschaften zu Problemen geführt hat.

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft soll ausgebaut und mit der Zuständigkeit für komplexe Großverfahren im Bereich der Wirtschaftskriminalität ausgestattet werden.

Der gegenständliche Beschluss schlägt daher folgende Maßnahmen vor:

         1. Neuordnung des Verfalls von Vermögenswerten, die durch oder für die Begehung von Straftaten erwirtschaftet wurden;

         2. Erhöhung der Transparenz besonders bedeutender staatsanwaltschaftlicher Enderledigungen durch deren Veröffentlichung und Begründung sowie Kontrolle durch den Rechtschutzbeauftragten und damit verbundene verbesserte Möglichkeiten, ungerechtfertigter Kritik entgegenzutreten und das Vertrauen in die unbeeinflusste und unvoreingenommene Tätigkeit der Strafverfolgungsorgane zu erhöhen;

         3. Steigerung der Effizienz der Staatsanwaltschaften und Gerichte, insbesondere in der Aufklärung und Beurteilung von Wirtschaftskriminalität, organisierter Kriminalität und Korruption durch Schaffung einer zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftstrafsachen und Korruption und entsprechender Gerichtsabteilungen beim Landesgericht für Strafsachen Wien;

         4. Einführung einer Kronzeugenregelung.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 15. Dezember 2010 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin  Mag. Muna Duzdar.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Stefan Schennach, Edgar Mayer und Mag. Muna Duzdar.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Muna Duzdar gewählt.


Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2010 12 15

                              Mag. Muna Duzdar                                                             Monika Kemperle

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende