8434 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 30. November 2010 betreffend Übereinkommen zur Errichtung der Internationalen Anti-Korruptionsakademie als internationale Organisation

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass sich Österreich seit langem für die Errichtung einer Internationalen Anti-Korruptionsakademie (im Folgenden „Akademie“) in Laxenburg bei Wien engagiert. Um die dafür erforderliche internationale Zusammenarbeit mit relevanten Akteuren zu erleichtern, wurde in enger Kooperation mit internationalen Organisationen und anderen Staaten vereinbart, die Akademie als internationale Organisation mit Völkerrechtspersönlichkeit zu gründen. Für das Inkrafttreten des Übereinkommens ist die Ratifikation oder ein vergleichbarer Akt durch drei Staaten oder internationale Organisationen erforderlich.

Das Übereinkommen regelt daher die Gründung und den Betrieb der Akademie. Es definiert vor allem den von der Akademie zu verfolgenden Zweck, wobei die Förderung effektiver und effizienter Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung und die Mittel zur Erreichung dieses Zwecks im Vordergrund stehen. Weiters befasst sich das Übereinkommen mit den institutionellen Bestimmungen der Akademie, wobei die Funktionen der einzelnen Organe (Versammlung der Vertragsparteien, Gouverneursrat, die Beiräte, Dekan) näher erörtert werden.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend. Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG erforderlich.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand beschlossen, dass gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG die arabische, chinesische, russische und spanische Sprachfassung durch Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten kundzumachen sind.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 15. Dezember 2010 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Muna Duzdar.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Stefan Schennach.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Muna Duzdar gewählt.


Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2010 12 15

                              Mag. Muna Duzdar                                                             Monika Kemperle

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende