8436 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Justizausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 30. November 2010 betreffend Erklärung der Republik Österreich über die Annahme des Beitritts der Republik Mauritius zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass die Republik Mauritius dem Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25. Oktober 1980 beigetreten ist. Da Österreich den Beitritt noch nicht angenommen hat, ist das Übereinkommen zwischen Österreich und Mauritius bisher nicht wirksam.
Der gegenständliche Beschluss hat daher die Annahme des Beitritts der Republik Mauritius zur Erleichterung der Zusammenarbeit in diesem Bereich zum Ziel.
Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 15. Dezember 2010 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christian Füller.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christian Füller gewählt.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2010 12 15
Christian Füller Monika Kemperle
Berichterstatter Vorsitzende