8444 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Jänner 2011 betreffend Protokoll zur Änderung des Protokolls über die Übergangsbestimmungen, das dem Vertrag über die Europäische Union, dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügt ist

Gemäß dem am 23. Juni 2010 von den Mitgliedstaaten unterzeichneten Änderungsprotokoll soll Art. 2 des Protokolls (Nr. 36) über die Übergangsbestimmungen, das dem Vertrag über die Europäische Union, dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügt ist, dergestalt geändert werden, dass bis zum Ende der laufenden Funktionsperiode des Europäischen Parlaments im Juni 2014 das Europäische Parlament insgesamt 754 Sitze aufweist, wobei die zusätzlichen 18 Sitze Spanien (vier Sitze), Frankreich, Österreich und Schweden (je zwei Sitze) und Bulgarien, Italien, Lettland, Malta, Niederlande, Polen, Slowenien und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland (je ein Sitz) zugewiesen werden.

 

Nach der Abgabe befürwortender Stellungnahmen des Europäischen Parlaments  und der Europäischen Kommission zu dem vom Europäischen Rat am 11. Dezember 2009 übermittelten Änderungsvorschlag zum Protokoll (Nr. 36) über die Übergangsbestimmungen sowie der Zustimmung des Europäischen Parlaments, auf die im Vertrag von Lissabon grundsätzlich vorgesehene Einberufung eines Konvents wegen des geringen inhaltlichen Umfangs der erforderlichen Vertragsänderung zu verzichten, hat der Europäische Rat am 17. Juni 2010 das Mandat der Regierungskonferenz entsprechend dem Vorschlag vom 11. Dezember 2009 festgelegt. Verhandlung und Unterzeichnung des Änderungsprotokolls erfolgte uno acto im Rahmen der vom Vorsitz für den 23. Juni 2010 einberufenen Regierungskonferenz in Brüssel.

 

Das Protokoll zur Änderung des Protokolls (Nr. 36) über die Übergangsbestimmungen, das dem Vertrag über die Europäische Union (EUV), dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EAGV) beigefügt ist (nachfolgend mit der Kurzbezeichnung „Änderungsprotokoll“) ist ein Staatsvertrag, mit dem die vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union geändert werden und bedarf daher der Genehmigung des Nationalrates und der Zustimmung des Bundesrates mit jeweils zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 2 in Verbindung mit Abs. 4 B-VG. Das Protokoll ist in allen 23 Amtssprachen der Europäischen Union authentisch. Hinsichtlich aller anderen Sprachfassungen des Protokolls als der deutschen ist eine Sonderkundmachung gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG vorgesehen.

 

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 1. Februar 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Franz Wenger.

In der Debatte ergriff Bundesrat Edgar Mayer das Wort.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Franz Wenger gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Februar 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 Ziffer 2 B-VG in Verbindung mit Artikel 50 Absatz 4 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2011 02 01

                                  Franz Wenger                                                                     Edgar Mayer

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender