8451 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft
über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Jänner 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 und ein Pflanzenschutzgesetz 2011 erlassen werden (Agrarrechtsänderungsgesetz 2010)
Es besteht die Notwendigkeit, begleitende Maßnahmen zu der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009/EG, die ab dem 14. Juni 2011 unmittelbar gilt, festzulegen.
Durch den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates sollen Regelungen für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln und Grundsätze für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zur Umsetzung der Richtlinie 2009/128/EG festgelegt werden.
Weiters sollen die für die Verwendung relevanten Bestimmungen des Pflanzenschutzgrundsatzgesetzes als Grundsatzbestimmungen in ein neues Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 aufgenommen werden.
Darüber hinaus sollen durch den vorliegenden Beschluss des Nationalrates Vorschriften betreffend die Übertragungen amtlicher Tätigkeiten, einschließlich der Durchführung von Laboruntersuchungen, an juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts präzisiert und an die Richtlinie 2009/143/EG angepasst werden.
Weiters sollen die phytosanitär relevanten Bestimmungen des Pflanzenschutzgrundsatzgesetzes als Grundsatzbestimmungen in ein neues Pflanzenschutzgesetz 2011 integriert werden.
Da die Frist zur Erlassung von Landesausführungsgesetzen innerhalb der in Art. 15 Abs. 6 B-VG angeführten Spanne von einem halben Jahr bis zu einem Jahr liegt, ist eine gesonderte Zustimmung des Bundesrates nicht erforderlich.
Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 1. Februar 2011 in Verhandlung genommen.
Mit Stimmeneinhelligkeit wurde die Teilnahme mit beratender Stimme von Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum beschlossen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ferdinand Tiefnig.
An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Friedrich Hensler, Elisabeth Kerschbaum und Ferdinand Tiefnig.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ferdinand Tiefnig gewählt.
Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Februar 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2011 02 01
Ferdinand Tiefnig Martin Preineder
Berichterstatter Vorsitzender