8462 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Altlastensanierungsgesetz geändert wird

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates wurde als Initiativantrag der Abgeordneten zum Nationalrat Fritz Grillitsch, Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen eingebracht und wie folgt begründet:

„Es handelt sich hierbei um legistische Korrekturen.“

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates bringt im Wesentlichen eine Gebührenbefreiung für die Verwendung von Schlacken aus der Eisen- und Stahlindustrie in der Bauwirtschaft sowie für Abbruchabfälle bei Neubauten in Ortskernen – als Anreiz für die Revitalisierung von Ortskernen an Stelle von Neubauten auf der "grünen Wiese".

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 15. März 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Johann Schweigkofler.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Georg Keuschnigg und Klaus Konrad sowie mit beratender Stimme Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Klaus Konrad gewählt.

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 15. März 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2011 03 15

                                   Klaus Konrad                                                                   Werner Stadler

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender