8468 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) geändert wird (Konsumentenschutzrechts-Änderungsgesetz 2011 – KSchRÄG 2011)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass unerwünschte Telefonwerbung („Cold Calling“) zwar bereits nach geltendem Recht unzulässig ist, dennoch ist es bislang nicht gelungen, diese für Verbraucher äußerst lästige und des öfteren auch mit sehr unangenehmen Konsequenzen verbundene Vertriebsmethode einzudämmen. In der durch den unerwünschten Anruf geschaffenen Überrumpelungssituation schließen die Verbraucher in vielen Fällen Verträge ab, die sie sonst gar nicht geschlossen hätten. Teilweise wird der Verlauf dieser Telefongespräche von den anrufenden Personen auch so gelenkt, dass den Verbrauchern überhaupt nicht bewusst ist, dass sie einen Vertrag abgeschlossen haben, bis sie später eine Rechnung erhalten. Eine ebenfalls immer wieder beobachtete Praktik ist, dass ein Vertragsabschluss zwar tatsächlich nicht stattfindet, aber im Nachhinein – unter Zahlungsaufforderung und Klagsandrohung – vom Unternehmer behauptet wird.

Mit dem gegenständlichen Beschluss wird der Unternehmer verpflichtet, einen telefonisch ausgehandelten Vertrag schriftlich oder auf einem für den Verbraucher verfügbaren dauerhaften Datenträger besonders zu bestätigen. Darüber hinaus werden den Verbrauchern bei Verträgen, die während eines unerwünschten Telefonanrufs ausgehandelt worden sind, ein spezielles Rücktrittsrecht eingeräumt, das über das bereits bestehende Fernabsatz-Rücktrittsrecht hinausreicht. Letztlich werden bestimmte Verträge in diesem Zusammenhang für nichtig erklärt.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 12. April 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christian Füller.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Ferdinand Tiefnig, Stefan Schennach, Edgar Mayer und Hermann Brückl sowie mit beratender Stimme die Bundesräte Stefan Zangerl und Dr. Jennifer Kickert.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christian Füller gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. April 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2011 04 12

                                Christian Füller                                                               Monika Kemperle

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende