8475 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 31. März 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden

Am 30. April 2011 läuft für die am 1. Mai 2004 der Europäischen Union beigetretenen neuen Mitgliedstaaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn (EU-8-Mitgliedstaaten) die siebenjährige Übergangsfrist für die EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit (in bestimmten geschützten Wirtschaftssektoren) aus. Bürger dieser Mitgliedstaaten haben ab 1. Mai 2011 volle Arbeitnehmerfreizügigkeit und unterliegen dann nicht mehr dem Regime des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG). Die Übergangsbestimmungen des AuslBG (§ 32a) sind daher so zu gestalten, dass sie nur mehr für die am 1. Jänner 2007 beigetretenen Mitgliedstaaten Bulgarien und Rumänien weitergelten.

Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates werden die Richtlinie 2009/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über Mindeststandards für Sanktionen und Maßnahmen gegen Arbeitgeber, die Drittstaatsangehörige ohne rechtmäßigen Aufenthalt beschäftigen, kurz „Sanktionenrichtlinie“ sowie die Richtlinie 2009/50/EG des Rates vom 25. Mai 2009 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung, kurz „Blue-Card-Richtlinie“, umgesetzt.

 

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates enthält unter Anderem folgende Maßnahmen:

 

-       Einschränkung der Übergangsbestimmungen zur EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit auf die Mitgliedstaaten Bulgarien und Rumänien;

-       Neuregelung des Arbeitsmarktzuganges von besonders Hochqualifizierten, von Fachkräften in Mangelberufen und von sonstigen Schlüsselkräften aus Drittstaaten nach einem kriteriengeleiteten Punktesystem; Entfall der Quotenpflicht;

-       Regelungen für die Arbeitsmarktzulassung von ausländischen Absolventen österreichischer Hochschulen und von Anwärtern auf eine „Blaue Karte EU“;

-       Unbeschränkter Arbeitsmarktzugang für nachgezogene Familienangehörige;

-       Schaffung eines von Ausländer-Landeshöchstzahlen unabhängigen Bewilligungverfahrens und klarer Regelungen für die Anrechnung von Ausländern auf die Bundeshöchstzahl;

-       Beschäftigungsbewilligungen ohne Arbeitsmarktprüfung für Schüler und Studenten sowie für Personen mit besonderem Schutz;

-       Anpassung der Regelungen für die Zulassung ausländischer Saisoniers an die Arbeitsmarktöffnung; Umsetzung der Sozialpartnereinigung über ein Saisoniermodell - neu;

-       Aufhebung der Ermächtigung der Bundesregierung zum Abschluss von Schlüsselkräfte- und Pendlerabkommen mit EU-Nachbarländern;

-       Systematische Information unrechtmäßig beschäftigter Ausländer über ihre Arbeitnehmerrechte vor Vollstreckung aufenthaltsbeendender Maßnahmen;

-       Widerlegbare gesetzliche Vermutung, dass die illegale Beschäftigung drei Monate gedauert hat;

-       Haftung des Auftraggebers für nicht bezahlte Löhne und für Verstöße seines unmittelbaren Auftragnehmers bei Nichteinhaltung von Sorgfaltspflichten; Haftung für nicht bezahlte Löhne und für Verstöße aller weiterer Subauftragnehmer bei wissentlicher Duldung;

-       Schaffung von gerichtlichen Straftatbeständen für schwere Formen der illegalen Ausländerbeschäftigung.

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 12. April 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Monika Kemperle.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Edgar Mayer, Mag. Muna Duzdar und Ferdinand Tiefnig sowie mit beratender Stimme Bundesrat Efgani Dönmez.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Monika Kemperle gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 12. April 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2011 04 12

                               Monika Kemperle                                                              Mag. Gerald Klug

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender