8486 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. April 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966 geändert werden

Die Mitverwendung von Landeslehrkräften an Bundesschulen beschränkt sich derzeit auf die Betreuung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf bis einschließlich der achten Schulstufe sowie auf die Betreuung von körper- und sinnesbehinderten Schülerinnen und Schülern. Darüber hinaus ist die Mitverwendung von Landeslehrkräften an Pädagogischen Hochschulen vorgesehen. Hingegen ist im Rahmen einer Dienstzuteilung die Verwendung von Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrern an Bundesschulen und Pädagogischen Hochschulen bereits jetzt ohne Einschränkungen möglich.

Zur Erweiterung der Verwendung der Landeslehrkräfte im Bereich der mittleren und höheren Schulen im Rahmen des Schulversuches Neue Mittelschule und für einen punktuell sinnvollen und übergreifenden Einsatz von Berufsschullehrerinnen und -lehrern des fachpraktischen Unterrichtes an Bundesschulen wird – soweit dies von den betroffenen Dienstbehörden des Bundes und des Landes gewünscht wird – mit Zustimmung der betreffenden Lehrkraft nunmehr auf der Basis des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates eine schulartenübergreifende Verwendung ermöglicht.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 10. Mai 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Mag. Christian Jachs.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Christian Füller und Notburga Astleitner sowie mit beratender Stimme Bundesrätin Dr. Jennifer Kickert.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Mag. Christian Jachs gewählt.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Mai 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2011 05 10

                            Mag. Christian Jachs                                                         Monika Mühlwerth

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende