8498 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung

über den Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2011 betreffend Übereinkommen über das Central European Exchange Programme for University Studies („CEEPUS III“)

 

Der gegenständliche Staatsvertrag hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat.

 

Der Staatsvertrag hat nicht politischen Charakter und ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaat-lichen Rechtsbereich zugänglich, sodass dem Nationalrat anlässlich der Beschlussfassung eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 3 B-VG nicht erforderlich erschien.

 

Dieses CEEPUS III-Übereinkommen trat mit 1. Mai 2011 in Kraft und hat eine Laufzeit von sieben Jahren mit der Möglichkeit der Verlängerung um weitere sieben Jahre.

 

CEEPUS III hat neben der Förderung der akademischen Mobilität in Mittel-, Ost- und Südosteuropa und der Forcierung von Programmen mit Joint Degree-Abschlüssen die Stärkung der Verknüpfung besonders im Bereich der Doktoratsstudien zum Ziel. Wie bei CEEPUS II werden Netzwerke zwischen Hochschuleinrichtungen in der Region mittels Stipendien gefördert. Dazu stellt jedes Mitgliedsland Vollstipendien für StudentInnen, junge AkademikerInnen, UniversitätsassistentInnen und ProfessorInnen aus den anderen Vertragsstaaten zu seinen Richtwerten und Konditionen zur Verfügung, sodass ein Transfer von Finanzmitteln (Stipendien) ins Ausland nicht erforderlich ist. Die Abwicklung von CEEPUS III erfolgt durch die Organisationen (Nationale CEEPUS Büros) in den Mitgliedsländern.

 

Das CEEPUS III-Übereinkommen haben folgende 14 Staaten unterzeichnet: Österreich, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn.

 

Die von CEEPUS ausgehenden Initiativen haben dazu geführt, dass immer mehr österreichische Studierende das vielfältige Angebot an bilateralen und einseitigen österreichischen Stipendien für Aufenthalte in den Ländern Mittel-, Ost- und Südosteuropas in Anspruch nehmen. Dies hat maßgeblich zu einem wesentlich besseren Verteilungsverhältnis zwischen Österreich und den übrigen CEEPUS-Ländern beigetragen. Die Teilnehmerzahl am Programm wächst stetig.

 

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 10. Mai 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Günther Köberl.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Mag. Reinhard Pisec und Anneliese Junker.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Günther Köberl gewählt.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Mai 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2011 05 10

                                 Günther Köberl                                                                     Josef Saller

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender