8505 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 17. Mai 2011 betreffend Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Südafrika andererseits zur Änderung des Abkommens über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass das TDCA EU-Südafrika entsprechend dem Wunsch nach verstärkter Zusammenarbeit zwischen der EU und der Republik Südafrika aktualisiert wird sowie um mehrere Bereiche der Zusammenarbeit und um eine essentielle Klausel zu Abrüstung und Nichtweiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen ergänzt werden.

Das gegenständliche Abkommen zur Änderung des TDCA nimmt daher eine Reihe von technischen Ergänzungen bzw. Anpassungen in einer Reihe von Abschnitten, v.a. in der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, in der Entwicklungszusammenarbeit, vor und ergänzt die übrigen Bereiche der Zusammenarbeit u.a. um die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, Klein- und Leichtwaffen, den Internationalen Strafgerichtshof und Migration. Auch die Zusammenarbeit zu Fragen der Abrüstung und Nichtweiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen wird in das Abkommen aufgenommen und gleichzeitig Gegenstand einer essenziellen Klausel.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend. Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Nationalrat hat anlässlich der Genehmigung des Abschlusses des Staatsvertrages im Gegenstand gegenüber der Ziffer 2 des Ausschussantrages in 1176 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates, XXIV. GP, Folgendes beschlossen: „2. Die bulgarische, dänische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, italienische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, slowakische, slowenische, spanische, schwedische, tschechische und ungarische Sprachfassung des gegenständlichen Staatsvertrages sind gemäß Artikel 49 Absatz 2 Bundesverfassungsgesetz dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.“

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 31. Mai 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christoph Kainz.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Stefan Schennach und Cornelia Michalke.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christoph Kainz gewählt.


Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 31. Mai 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2011 05 31

                                Christoph Kainz                                                                 Günther Köberl

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender