8506 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom 17. Mai 2011 betreffend Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass mit dem gegenständlichen Rahmenabkommen ein umfassender Rahmen für die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Republik Korea gebildet und die Zusammenarbeit auf politischem, wirtschaftlichem, sozialem und kulturellem Gebiet ausgebaut wird.
Das Abkommen ist das erste seiner Art zwischen der Europäischen Union und einem Industrieland. Es behandelt die Zusammenarbeit in den Bereichen Politik, regionale und internationale Organisationen, wirtschaftliche Entwicklung, nachhaltige Entwicklung, Bildung und Kultur, Recht, Freiheit und Sicherheit sowie Tourismus, öffentliche Verwaltung und Statistik.
Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend. Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG erforderlich.
Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand beschlossen, dass gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG die bulgarische, dänische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, italienische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische und ungarische sowie die koreanische Sprachfassung durch Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten kundzumachen sind.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 31. Mai 2011 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christoph Kainz.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christoph Kainz gewählt.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 31. Mai 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2011 05 31
Christoph Kainz Günther Köberl
Berichterstatter Vorsitzender