8518 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheitsbericht 2009) (III-416-BR/2010 d.B.)

Der vorliegende Bericht beinhaltet einen Beitrag des Bundesministeriums für Inneres sowie einen Beitrag des Bundesministeriums für Justiz und gibt Aufschluss über

 

-       die Kriminalität im Spiegel des Kriminalitätsberichts;

-       Ressourcen;

-       Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit;

-       Recht;

-       Service und Kontrolle;

-       Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung;

-       Kriminalstrategie und zentrale Administration;

-       internationale Polizeikooperation;

-       Ermittlungen, organisierte und allgemeine Kriminalität;

-       Kriminalanalyse;

-       kriminalpolizeiliche Assistenzdienste;

-       Forensik und Technik;

-       Sondereinheit Observation;

-       die Tätigkeit der Strafjustiz;

-       Verurteilungen;

-       Reaktionen und Sanktionen;

-       Bericht über den Strafvollzug;

-       Haftentlassungshilfe

-       die Wiederverurteilungsstatistik 2005 bis 2009;

-       gesetzgeberische Tätigkeit im Kriminalrecht;

-       Strafprozess und Ermittlungsmaßnahmen;

-       Hilfeleistung für das Verbrechensopfer, Opferschutz;

-       strafrechtliches Entschädigungsgesetz;

-       internationale Zusammenarbeit;

-       personelle und organisatorische Maßnahmen bei den Justizbehörden.

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 28. Juni 2011 in Verhandlung genommen.

 

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Günther Köberl.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Christoph Kainz, Franz Perhab, Johann Ertl und Ewald Lindinger.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Günther Köberl gewählt.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 28. Juni 2011 den Antrag, den Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheitsbericht 2009) (III-416-BR/2010 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.

Wien, 2011 06 28

                                 Günther Köberl                                                                    Franz Perhab

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender