8528 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (14. FSG-Novelle)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates bringt wesentliche Neuerungen bei den Führerscheinklassen. Die Klassen A1 und D1 sind neu, ebenso wird die Klasse AM anstelle des bisherigen Mopedausweises eingeführt. Der Berechtigungsumfang für die zu schaffende Klasse A2 (bisher Vorstufe A) wird auf 35kW angehoben und das Mindestalter für den Direktzugang der Klasse A mit dem vollendeten 24. Lebensjahr festgesetzt. Führerscheine der Klassen A und B sind künftig nur mehr für 15 Jahre gültig. Im Bereich der Fahrprüfer für die praktische Prüfung wird in Umsetzung von Anhang IV der Richtlinie eine umfangreiche verpflichtende Aus- und Weiterbildung der Fahrprüfer sowie eine Auditierung normiert. Diese umfangreichen Neuerungen verlangen nicht nur eine große Anzahl von redaktionellen Änderungen im gesamten Gesetz, sondern bedeuten auch gewaltige Umwälzungen in der Systematik. So werden in den neuen §§ 17a bis 20 nun alle jene Bestimmungen zusammengefasst, die Besonderheiten für die einzelnen Lenkberechtigungsklassen beinhalten, einschließlich der Bestimmungen für die Klasse AM. Für die Übergangsbestimmungen wurde ein eigener Paragraf geschaffen, um die umfangreichen in Zusammenhang mit dieser Richtlinie erforderlichen Übergangsbestimmungen in übersichtlicher Form vereinigt zu haben.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Juli 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Werner Stadler.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Gerd Krusche, Anneliese Junker und Karl Boden sowie mit beratender Stimme Bundesrat Efgani Dönmez, PMM.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Werner Stadler gewählt.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2011 07 19

                                 Werner Stadler                                                                     Karl Boden

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender