8529 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie
über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates dient der Umsetzung der Richtlinie 2008/96/EG in nationales Recht.
Im Zuge der Evaluierung aller großen Bundesstraßenprojekte hat sich herausgestellt, dass die Bedeutung einiger Straßenteile nicht in jenem Maße gegeben ist, die eine Verwirklichung als Bundesstraße nötig macht. Bei Beibehaltung des derzeitigen Rechtszustandes müsste die Realisierung mit Bundesstraßenstandard erfolgen, womit die Gefahr besteht, dass diese Straßenteile längerfristig nicht realisiert werden könnten. Dadurch entstünden Nachteile für den lokalen und regionalen Verkehr.
Entsprechend der Richtlinie 2008/96/EG werden im Entwurf Instrumente des Sicherheitsmanagements der Straßenverkehrsinfrastruktur geregelt, wodurch eine Erhöhung der Sicherheit auf den zum transeuropäischen Straßennetz gehörenden Bundesstraßen erreicht werden soll.
Im Zeichen der gebotenen Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit werden einige Straßenteile aus den Bundesstraßenverzeichnissen genommen.
Durch die Einführung einer Verordnungsermächtigung zum Thema Gebühren soll der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie die Möglichkeit gegeben werden, für bestimmte in ihrem Zuständigkeitsbereich durchzuführende Verwaltungsverfahren Gebühren festzulegen, die den tatsächlichen internen Verwaltungsaufwand möglichst abdecken.
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Juli 2011 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Werner Stadler.
An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Gerd Krusche und Franz Wenger.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Werner Stadler gewählt.
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2011 07 19
Werner Stadler Karl Boden
Berichterstatter Vorsitzender