8531 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2011 betreffend Erklärung der Republik Österreich über den Einspruch gegen den Beitritt der Kirgisischen Republik zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass die Kirgisische Republik dem Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung vom 5. Oktober 1961 beigetreten ist. Aufgrund der hohen Urkundenunsicherheit in der Kirgisischen Republik ist das Wirksamwerden des Beitritts im Verhältnis zur Republik Österreich nicht wünschenswert.
Der gegenständliche Beschluss hat daher die Einbringung eines Einspruchs gegen den Beitritt der Kirgisischen Republik zum Ziel, da der Beitritt nur im Verhältnis zwischen dem beitretenden Staat und den Vertragsstaaten, die innerhalb von sechs Monaten nach Empfang der Notifikation keinen Einspruch dagegen erhoben haben, wirksam wird.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Juli 2011 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christoph Kainz.
An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Ewald Lindinger sowie mit beratender Stimme Bundesrat Efgani Dönmez, PMM.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christoph Kainz gewählt.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2011 07 19
Christoph Kainz Günther Köberl
Berichterstatter Vorsitzender