8537 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur
über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz mit dem das Bundesgesetz über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften geändert wird
Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates, mit dem das Bundesgesetz über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften geändert wird, wird den Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofes und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, dass das Erfordernis des Bestandes durch 20 Jahre, davon 10 Jahre als religiöse Bekenntnisgemeinschaft, nicht ausreichend auf die individuelle Situation der verschiedenen Konfessionen eingeht, Rechnung getragen.
Ergänzend wird für den Fall der Aufhebung einer Anerkennung, die derzeit bereits möglich, aber nicht geregelt ist, ein Verfahren vorgesehen, das auch eine Kontrolle durch die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts einfach und rasch ermöglicht.
Die Neuregelung geht von den Grundsätzen der Selbsterhaltungsfähigkeit und des gesicherten Bestandes einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft auf Dauer aus. Die Regelung behält die bewährte pauschalierte Betrachtungsweise, wonach die Zahl der Mitglieder und der Zeitraum des bisherigen Bestandes ausreichend sind um einen gesicherten Bestand anzunehmen, bei.
Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Juli 2011 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Johann Schweigkofler.
An der Debatte beteiligten sich die Bundesrätinnen Notburga Astleitner und Elisabeth Grimling sowie mit beratender Stimme Bundesrätin Dr. Jennifer Kickert.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Johann Schweigkofler gewählt.
Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2011 07 19
Johann Schweigkofler Monika Mühlwerth
Berichterstatter Vorsitzende