8539 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für innere Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsmaterialgesetz geändert wird
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass auf europäischer Ebene die Richtlinie 2009/43/EG gemeinsame Vorschriften zur Vereinfachung der Bedingungen für die Verbringung von Verteidigungsgütern innerhalb der Europäischen Union festlegt. Mit dieser Richtlinie werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, legistische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um die Vorschriften und Verfahren für die Verbringung von Verteidigungsgütern innerhalb der Europäischen Union zu vereinfachen und damit das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes sicherzustellen. Die Richtlinie 2009/43/EG gilt für alle Verteidigungsgüter, einschließlich ihrer Teilsysteme und Technologien, gemäß der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union. Sie muss national daher zum einen im Außenhandelsrecht zum anderen im Kriegsmaterialgesetz umgesetzt werden.
Demgemäß beinhaltet der gegenständliche Beschluss Verwaltungsvereinfachungen im Bereich der Verbringung von Kriegsmaterial innerhalb der Europäischen Union sowie einige Anpassungen und Klarstellungen bestehender Regelungen des Kriegsmaterialgesetzes.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Juli 2011 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Kurt Strohmayer-Dangl.
An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Günther Köberl, Johann Ertl und Franz Perhab sowie mit beratender Stimme die Bundesräte Dr. Jennifer Kickert und Efgani Dönmez, PMM.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Kurt Strohmayer-Dangl gewählt.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2011 07 19
Kurt Strohmayer-Dangl Franz Perhab
Berichterstatter Vorsitzender