8541 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2011 betreffend Kündigung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Kärnten über einen gemeinsamen Hubschrauber-Rettungsdienst

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass der Bund und das Land Kärnten eine am 20. Juli 1984 in Kraft getretene Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG (BGBl. Nr. 273/1984) schlossen, mit welcher der Bund Aufgaben des Flugrettungsdienstes vom Land Kärnten übernahm. Die daraus resultierenden Verpflichtungen des Bundes übernahm der ÖAMTC auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung mit dem Bundesministerium für Inneres ohne Kosten für den Bund.

Diese privatrechtliche Vereinbarung hat der ÖAMTC mit Wirksamkeit 31. Dezember 2010 gekündigt. Wenn die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG aufrecht bleibt, liegt es wieder am Bund, die sich aus der Vereinbarung ergebenden Pflichten selbst wahrzunehmen. Weder die dafür notwendigen technischen Voraussetzungen noch die erforderlichen finanziellen Mittel stehen dafür zur Verfügung.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat daher die Kündigung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Kärnten über einen gemeinsamen Hubschrauber-Rettungsdienst und damit die Wiederherstellung der bereits von der Verfassung vorgezeichneten Aufgabenverteilung zwischen Bund und dem Land Kärnten zum Ziel.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Juli 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christoph Kainz.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Franz Perhab, Edgar Mayer, Johann Ertl, Inge Posch-Gruska und Christoph Kainz sowie mit beratender Stimme Bundesrat Efgani Dönmez, PMM.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christoph Kainz gewählt.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2011 07 19

                                Christoph Kainz                                                                   Franz Perhab

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender