8550 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Justizausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975 geändert wird
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates verfolgt folgende Zielsetzungen:
Durch eine Änderung des § 20a StPO (Eigenzuständigkeit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft-WKStA) und der Inkrafttretensregelung in § 514 Abs. 17 StPO soll der Zuständigkeitsübergang gemildert werden, um einerseits für das Risiko vorzusorgen, dass nicht sämtliche Planstellen der WKStA fristgerecht besetzt werden können, andererseits jedoch zu ermöglichen, die neuen Strukturen (personell, sachlich und Ausbildungsstandards) der WKStA unter noch nicht vollständiger Auslastung aufbauen zu können.
Mit 1.9. 2011 sollen der WKStA die Kernkompetenzen, d.h. Wirtschaftsdelikte mit besonders hohem Schaden (§ 20a Abs. 1 Z 1 StPO), Korruptionsdelikte (§ 20a Abs. 1 Z 5 StPO) und „Bilanzfälschungsdelikte“ solcher Unternehmen, die über ein Stammkapital von zumindest 5 000 000 Euro oder über mehr als 2000 Beschäftigte verfügen (§ 20a Abs. 1 Z 6 StPO), zugewiesen werden.
Die übrigen Zuständigkeiten sollen hingegen erst mit 1.9.2012 wirksam werden.
Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Juli 2011 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christian Füller.
An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Hermann Brückl, Mag. Muna Duzdar und Stefan Schennach.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christian Füller gewählt.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2011 07 19
Christian Füller Monika Kemperle
Berichterstatter Vorsitzende