8551 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Ermächtigung zur Übernahme der Rückerstattung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge erlassen und das Bundesgesetz zur Rückführung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge der Konsumenten aufgehoben wird

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird die Bundesministerin für Finanzen ermächtigt, die Verpflichtung zur Rückzahlung von Beiträgen der Käufer von Kühlgeräten, die auf Grund der Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie über die Rücknahme von Kühlgeräten und der Verordnung des Bundesministers für Umwelt, mit der die Verordnung über die Rücknahme von Kühlgeräten geändert wird, Beiträge für Entsorgungsplaketten entrichtet oder Gutscheine erworben und die dafür gezahlten Beiträge noch nicht zurückerhalten haben, durch mit der UFH Umweltforum Haushalt GmbH & Co KG abzuschließendem Vertrag zugunsten der Käufer zu übernehmen, insoweit die UFH Umweltforum Haushalt Privatstiftung für die Erfüllung der in Abs. 2 Z 1 definierten Zahlungsverpflichtungen der UFH Umweltforum Haushalt GmbH & Co KG aus diesem Vertrag eine abstrakte Garantie abgibt.

         (2) Gemäß diesem abzuschließenden Vertrag

         1. leistet die UFH Umweltforum Haushalt GmbH & Co KG  für die Übernahme der Rückzahlungsverpflichtungen ein Entgelt von 24 Millionen Euro an den Bund,

         2. übernimmt die UFH Umweltforum Haushalt GmbH & Co KG unentgeltlich bis 31. Dezember 2020 die Prüfung und Abwicklung der Rückzahlungsansprüche sowie

         3. übernimmt die UFH Umweltforum Haushalt GmbH & Co KG die Begleichung der Rückzahlungen bis 31. Dezember 2013 jährlich bis zu einem Betrag in Höhe der in den Jahren 2009 und 2010 jährlich durchschnittlich angefallenen Rückzahlungen.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Juli 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Stefan Schennach.

An der Debatte beteiligten sich Bundesrat Mag. Christian Jachs sowie mit beratender Stimme Bundesrätin Dr. Jennifer Kickert.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Stefan Schennach gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2011 07 19

                               Stefan Schennach                                                              Monika Kemperle

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende