8553 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Pflegefonds eingerichtet und ein Zweckzuschuss an die Länder zur Sicherung und zum bedarfsgerechten Aus- und Aufbau des Betreuungs- und Pflegedienstleistungsangebotes in der Langzeitpflege für die Jahre 2011, 2012, 2013 und 2014 gewährt wird (Pflegefondsgesetz – PFG)

 

Im Regierungsprogramm der XXIV. Legislaturperiode ist vorgesehen, dass der Bund – nach Maßgabe der vorhandenen Budgetmittel – den weiteren Ausbau der sozialen Dienste für ältere, pflege- und betreuungsbedürftige Menschen und Personen mit Behinderungen unterstützt. Dies betrifft vor allem mobile Dienste, teilstationäre Dienste, Kurzzeitpflege im Heim, Case- und Caremanagement sowie gemäß dem Ergebnis der LandessozialreferentInnenkonferenz (LSRK) vom 18. Jänner 2010 auch alternative Wohnformen. Zu diesem Zweck wird ein Pflegefonds beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz eingerichtet.

 

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates setzt davon folgende Maßnahmen um:

-       Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Einrichtung eines Pflegefonds und die Gewährung  von Zweckzuschüssen gemäß Art. 12 und 13 F-VG 1948 an die Länder zur teilweisen Abdeckung des Aufwands für die Sicherung sowie den bedarfsgerechten Aus- und Aufbau des Betreuungs- und Pflegedienstleistungsangebotes in der Langzeitpflege für die Jahre 2011 bis 2014 durch den Pflegefonds;

-       Verankerung einheitlicher Leistungsdefinitionen der Betreuungs- und Pflegedienstleistungen in der Langzeitpflege;

-       Einrichtung einer adäquaten österreichweiten Pflegedienstleistungsdatenbank.

 

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Juli 2011 in Verhandlung genommen.

 

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Muna Duzdar.

 

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Edgar Mayer, Gregor Hammerl und Mag. Christian Jachs sowie mit beratender Stimme Bundesrat Efgani Dönmez, PMM.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Muna Duzdar gewählt.

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2011 07 19

                              Mag. Muna Duzdar                                                             Mag. Gerald Klug

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender