8556 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbahn-Pensionsgesetz und das Bundesgesetz über die Beschäftigung parlamentarischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz) geändert werden

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates beruht auf einem Selbständigen Antrag des Budgetausschusses des Nationalrates, den dieser gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz in inhaltlichem Zusammenhang mit den dort geführten Beratungen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 gestellt hat.

 

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

Zu Artikel 1:

Nachdem die Gleichbehandlung aller politischen Mandatarinnen und Mandatare verfassungsrechtlich geboten ist, sind auch jene Pensionistinnen und Pensionisten, die nach dem Bundesbahn-Pensionsgesetz eine vorzeitige Alterspension beziehen und gleichzeitig ein öffentliches Mandat ausüben in die geplanten Änderungen einzubeziehen.

Zu Artikel 2:

Zu Z. 1:

Die Ziffer 1 sieht für die gendergerechte Bezeichnung ‚Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz‘ die Abkürzung ‚ParlMG‘ vor.

Zu Z. 2:

Der Vergütungsanspruch betrug bisher 100vH des monatlichen Gehalts einer/eines Bundesbediensteten der allgemeinen Verwaltung, Dienstklasse VI, Gehaltsstufe 5. Da das System der allgemeinen Verwaltung im Auslaufen ist, soll der Vergütungsanspruch am Gehaltssystem des Allgemeinen Verwaltungsdienstes in ähnlicher Höhe angeknüpft werden. Durch die Anpassung entstehen Mehrkosten von ca 86.000 € jährlich.“

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Juli 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Monika Kemperle.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Monika Kemperle gewählt.

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2011 07 19

                               Monika Kemperle                                                              Mag. Gerald Klug

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender