8557 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Nationalbankgesetz 1984 und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden

Die Gegebenheiten in den meisten europäischen Staaten zeigen, dass die Zentralbanken überwiegend als staatliche Einrichtungen oder Kapitalgesellschaften im vollständigen Staatsbesitz organisiert und Privataktionärsstrukturen eindeutig in der Minderheit sind. Darüber hinaus lässt sich im Bereich der Bankenaufsicht national wie auch international die Tendenz einer stärkeren Einbindung der jeweiligen Zentralbank feststellen.

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird das Nationalbankgesetz 1984 an die neue Eigentümerstruktur angepasst, wodurch ein wichtiger Schritt in der Reform des Finanzstandortes Österreich erreicht wird. Weiters werden mit dem Gesetz Bereinigungen hinsichtlich obsoleter Bestimmungen vorgenommen.

Im Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz wird die Obergrenze für den Ersatz der der Oesterreichischen Nationalbank für die Vor-Ort-Prüfung der Kreditinstitute und für die Einzelbankanalyse erwachsenden Kosten auf Grund des erhöhten Aufwandes bei der Prüfungstätigkeit auf acht Millionen Euro angepasst.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Juli 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Michael Lampel.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Michael Lampel gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2011 07 19

                                 Michael Lampel                                                                   Johann Kraml

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender