8558 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Flugabgabegesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kommunalsteuergesetz 1993, das Neugründungs-Förderungsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, die Bundesabgabenordnung, das Glücksspielgesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz und das EU- Finanzstrafvollstreckungsgesetz geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2011 - AbgÄG 2011)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat zahlreiche gesetzliche Änderungen zum Ziel.

Insbesondere sind die folgenden Änderungen umfasst:

 

Flugabgabegesetz:

-       Flugzeuge bis einschließlich zwei Tonnen werden von der Flugabgabepflicht befreit;

Einkommensteuergesetz 1988:

-       Aufnahme von Feuerwehren und Umweltschutzorganisationen sowie Tierheimen in den Kreis begünstigter Spendenempfänger und Vereinheitlichung der Verfahren zur Erlangung der Spendenbegünstigung;

-       Klarstellungen in Zusammenhang mit der „Wertpapier-KESt“ sowie Vereinfachung der Wegzugsbesteuerung. Zudem wird das Inkrafttreten auf 1. April 2012 verschoben;

-       Neuregelung bei Arbeitnehmern, die dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz unterliegen, dass neben dem Urlaubsentgelt ausbezahlte weitere sonstige Bezüge nur innerhalb eines „Jahreszwölftels“ mit 6% versteuert werden;

Körperschaftsteuergesetz 1988:

-       Umsetzung des EuGH-Urteils in der Rechtssache Haribo durch Ausweitung der Beteiligungsertragsbefreiung auf Drittstaaten;

-       Abschaffung der Ungleichbehandlung von GmbH-Anteilen und Aktien bei der beschränkten KSt-Pflicht der zweiten Art;

Umsatzsteuergesetz 1994:

-       Kein Übergang der Steuerschuld bei sonstigen Leistungen betreffend die Eintrittsberechtigung zu Veranstaltungen (Messen, Konferenzen, …);

-       Umsetzung des Durchführungsbeschlusses der EU für die Lieferung von Mobilfunkgeräten durch Regelung des Übergangs der Steuerschuld;

-       Die Verwendung der UID-Nummer durch Schwellenerwerber wird künftig als Option zur Erwerbsbesteuerung behandelt;

-       Umsetzung der Judikatur des EuGH betreffend den Steuersatz für Pferde (12.5.2011, C-441709, Kommission/Österreich);

Versicherungssteuergesetz 1953:

-       Überweisungen des Deckungserfordernisses ab dem 1. Jänner 2011 bleiben von der Versicherungssteuer befreit, sofern diese auf der Übertragung von direkten Leistungszusagen vor dem 1. Jänner 2011 beruhen;

Neugründungs-Förderungsgesetz:

-       Ausweitung der Inanspruchnahme der Begünstigung auf drei Jahre, jedoch maximal für 12 Monate ab Beschäftigung des ersten Arbeitnehmers; ab dem zweiten Jahr ist die Begünstigung nur noch für die ersten drei Arbeitnehmer anzuwenden.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Juli 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Michael Lampel.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Mag. Reinhard Pisec, Franz Perhab und Dr. Angelika Winzig sowie mit beratender Stimme die Bundesrätin Dr. Jennifer Kickert.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Michael Lampel gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2011 07 19

                                 Michael Lampel                                                                   Johann Kraml

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender