8560 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz und das Bundesfinanzgesetz 2011 geändert werden

Die Finanzausgleichspartner sind im Rahmen der Vereinbarung über einen neuen Österreichischen Stabilitätspakt übereingekommen, die laufende Finanzausgleichsperiode um ein Jahr, sohin bis Ende 2014, zu verlängern und einen Pflegefonds einzurichten.

Weiters werden die Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz für das bisherige Landespflegegeld vom Bund übernommen, wobei eine Kostenerstattung durch die Länder in Höhe des Jahresaufwandes 2010 erfolgt.

Für diesen Pflegefonds wurden in finanzausgleichsrechtlicher Hinsicht folgende Eckpunkte vereinbart:

-       Die Dotierung des Pflegefonds erfolgt nach dem FAG-Schlüssel, sohin fast genau im Verhältnis von 2/3 Bund und 1/3 Länder und Gemeinden.

-       Die Gesamthöhe beträgt für 2011-2014: 685 Millionen Euro, und zwar für das Jahr 2011: 100 Millionen Euro, für das Jahr 2012: 150 Millionen Euro, für das Jahr 2013: 200 Millionen Euro und für das Jahr 2014: 235 Millionen Euro.

-       Die Mittelaufteilung auf die Bundesländer erfolgt nach dem im jeweiligen Jahr geltenden Bevölkerungsschlüssel. Die Aufteilung im Innenverhältnis zwischen Land und Gemeinden erfolgt nach tatsächlichen und nachgewiesenen Netto-Aufwendungen für Pflegedienstleistungen.

-       Eine Arbeitsgruppe zur Strukturreform im Pflegebereich hat bis Ende 2012 Ergebnisse vorzulegen, die eine Überführung dieser Lösung in den nächsten Finanzausgleich vorschlägt.

Für die Übertragung der Kompetenzen für das Landespflegegeld wurden folgende Eckpunkte vereinbart:

-       Es erfolgt eine Kostenerstattung durch die Länder und Gemeinden in Höhe des Jahresaufwands 2010. Gemäß den vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz in Zusammenarbeit mit den Ländern erhobenen Daten beträgt der Kostenersatz 371,8 Mio. Euro.

-       Der Kostenersatz wird betragsmäßig auf die Ausgaben des Jahres 2010 eingefroren.

-       Diese Regelung gilt bis zum Ende der laufenden Finanzausgleichsperiode.

Hinsichtlich der Änderung des Bundesfinanzgesetzes 2011 steht dem Bundesrat gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG kein Mitwirkungsrecht zu.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Juli 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Manfred Gruber.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Manfred Gruber gewählt.


Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2011 07 19

                                 Manfred Gruber                                                                  Johann Kraml

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender