8563 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2011 betreffend Änderung der Anhänge I und II des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen

Das Übereinkommen wurde zur Erleichterung des Handels mit Edelmetallgegenständen zwischen den Vertragsparteien geschlossen. Die Bezeichnung der Edelmetallgegenstände mit der Gemeinsamen Punze wird auf rein freiwilliger Basis in den Vertragsstaaten durchgeführt. Der einführende Vertragsstaat verpflichtet sich, die in einem anderen Vertragsstaat gemäß den Vorschriften dieses Übereinkommens durchgeführte Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen mit der Gemeinsamen Punze ohne weitere Prüfung und Punzierung anzuerkennen.

Gemäß Artikel 10 des Übereinkommens ist ein Ständiger Ausschuss eingerichtet, der Änderungsvorschläge für das Übereinkommen und seiner Anhänge sowie Empfehlungen hinsichtlich der Durchführung unterbreiten kann. Österreich wird in diesem Ausschuss durch Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen repräsentiert.

Mit dem dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Übereinkommen erfolgt die Änderung der Anhänge, welche im Wesentlichen eine Anpassung an die internationalen Normen und Fertigungstechniken beinhaltet. Des Weiteren ist die Zuständigkeit des Ständigen Ausschusses zur Regelung technischer Fragen vorgesehen.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand beschlossen, dass gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG die französische Sprachfassung durch Einsichtnahme im Bundesministerium für Finanzen kundzumachen ist.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Juli 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Michael Lampel.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde ebenfalls Bundesrat Michael Lampel gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2011 07 19

                                 Michael Lampel                                                                   Johann Kraml

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender