8564 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz über die Gewährung eines Bundeszuschusses und sonstiger Förderungen aus Anlass der 90. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung in Kärnten

Das Land Kärnten feierte im Jahr 2010 die 90. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung, bei der sich die im Abstimmungsgebiet ansässige Wohnbevölkerung für den Verbleib bei der Republik Österreich entschieden hat.

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates hat die Gewährung eines Zweckzuschusses an die Gemeinden des Abstimmungsgebietes für besondere Vorhaben sowie die Förderungen zur Unterstützung der Volksgruppen zum Ziel.

Die Kosten für den Bund betragen 4 Millionen Euro. Die budgetäre Bedeckung wird durch das Bundesministerium für Finanzen bereitgestellt.

Die Zuständigkeit des Bundes zur Normierung des Zweckzuschusses ergibt sich aus § 1 und § 12 Abs. 2 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948, jene für die Vergabe von Förderungen aus Art. 17 B-VG.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Juli 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Manfred Gruber.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Edgar Mayer und Franz Perhab.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Manfred Gruber gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2011 07 19

                                 Manfred Gruber                                                                  Johann Kraml

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender