8565 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz über die Gewährung eines Zweckzuschusses an das Bundesland Burgenland aus Anlass der 90-jährigen Zugehörigkeit zu Österreich

Das Land Burgenland feiert im Jahr 2011 die 90-jährige Zugehörigkeit zur Republik Österreich.

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates hat die Gewährung eines Zuschusses an das Land für besondere Vorhaben zum Ziel.

Die Kosten für den Bund betragen vier Millionen Euro. Die budgetäre Bedeckung des Zweckzuschusses wird durch das Bundesministerium für Finanzen bereitgestellt.

Die Zuständigkeit des Bundes zur Normierung des Zweckzuschusses ergibt sich aus § 1 und § 12 Abs. 2 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Juli 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Manfred Gruber.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Manfred Gruber gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2011 07 19

                                 Manfred Gruber                                                                  Johann Kraml

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender