8566 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert wird

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird im Zusammenhang mit der immer wieder auftauchenden Diskussion um die so genannte Zwei-Klassen- Medizin im Regierungsübereinkommen für die XXIV. GP eine Verpflichtung zur Führung eines transparenten Wartezeitmanagements bei Operationen in Krankenhäusern festgelegt, dessen Umsetzung nunmehr für elektive Operationen und invasive Diagnostik erfolgt, um eine qualitätsvolle, gerechte und solidarische Versorgung im öffentlichen Gesundheitswesen sicherzustellen.

Aufgrund der demographischen Entwicklung und der Tatsache, dass Senioren bereits jetzt die größte Gruppe an Patienten und hauptsächliche Zielgruppe für den Einsatz von Medikamenten und Medizinprodukten darstellen, wird die Ethikkommission, deren Aufgabe insbesondere darin besteht, den Schutz des Patienten bei der klinischen Forschung und die Sicherstellung der Qualität in der Forschung zu gewährleisten, um einen Vertreter der Senioren ergänzt. Mit der Erweiterung der Mindestzusammensetzung der Ethikkommission wird ein Beitrag zur bedarfsgerechten Forschung geleistet, um das Vertrauen der Öffentlichkeit und insbesondere der Senioren in die klinische Forschung zu sichern.

Gesundheitseinrichtungen sind für Opfer häuslicher Gewalt oft die erste Anlaufstelle und nehmen daher eine entsprechende Schlüsselposition ein. Um den Betroffenen neben der Versorgung der körperlichen Verletzungen auch weiter gehende Hilfe anzubieten bzw. Hilfsmöglichkeiten aufzuzeigen, wird neben der im KAKuG bereits verankerten Kinderschutzgruppe auch die Einrichtung einer Opferschutzgruppe für volljährige Betroffene häuslicher Gewalt vorgesehen. Mit der Etablierung einer Opferschutzgruppe wird eine teilweise bereits bestehende und bewährte Praxis gesetzlich verankert und überdies auch völkerrechtlichen Pflichten entsprochen.

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Juli 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Friedrich Hensler.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Martina Diesner-Wais und Werner Stadler.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Friedrich Hensler gewählt.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2011 07 19

                               Friedrich Hensler                                                         Martina Diesner-Wais

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende