8567 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Obersten Sanitätsrat (OSR-Gesetz) erlassen und das Gesetz betreffend die Organisation des öffentlichen Sanitätsdienstes geändert wird
Der Oberste Sanitätsrat ist ein besonders bedeutendes Beratungsgremium für den Bundesminister für Gesundheit. Die geltenden Bestimmungen im Gesetz betreffend die Organisation des öffentlichen Sanitätsdienstes sind allerdings überholt und nicht mehr zeitgemäß.
Es wird als zweckmäßig erachtet, den Obersten Sanitätsrat als Kommission gemäß § 8 Bundesministeriengesetz 1986 einschließlich spezieller ergänzender Regelungen vorzusehen. Unter anderem wird als Spezialregelung im Gegensatz zur Kann-Bestimmung des BMG normiert, dass der Bundesminister für Gesundheit einen Obersten Sanitätsrat einzurichten hat.
Hinzuweisen ist schließlich auch darauf, dass der erst mit Beginn des Jahres 2011 neu konstituierte Oberste Sanitätsrat mit den Bestimmungen des vorliegenden Bundesgesetzes voll im Einklang steht. Das vorliegende OSR-Gesetz hat daher keine Auswirkung auf die laufende Funktionsperiode dieses Gremiums, die neuen gesetzlichen Bestimmungen kommen freilich sofort zum Tragen.
Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Juli 2011 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Friedrich Hensler.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde ebenfalls Bundesrat Friedrich Hensler gewählt.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2011 07 19
Friedrich Hensler Martina Diesner-Wais
Berichterstatter Vorsitzende