8586 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2011 betreffend Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik Südafrika und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 4. März 1996 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Die steuerlichen Beziehungen zwischen der Republik Österreich und der Republik Südafrika werden gegenwärtig durch das am 4. März 1996 unterzeichnete Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen geschützt. Aufgrund der von der Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) entwickelten neuen Grundsätze der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft hat sich das Abkommen als revisionsbedürftig erwiesen.
Mit dem dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Abänderungsprotokoll und dem Zusatzprotokoll wird die Regelung über den Informationsaustausch an den neuen OECD-Standard betreffend steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft angepasst.
Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG erforderlich.
Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 3. November 2011 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Michael Lampel.
An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Elisabeth Greiderer, Sonja Zwazl und Mag. Reinhard Pisec.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Michael Lampel gewählt.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. November 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2011 11 03
Michael Lampel Johann Kraml
Berichterstatter Vorsitzender