8587 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2011 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Tadschikistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
Die steuerlichen Beziehungen zwischen der Republik Österreich und der Republik Tadschikistan werden durch kein Abkommen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen geschützt.
Mit dem dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Abkommen wird die auf Grund der Überschneidung der nationalen Steuerrechte Österreichs und Tadschikistans bewirkte Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zeitgemäß beseitigt und gemäß dem neuen OECD-Standard die Möglichkeit einer Amtshilfeunterstützung bei der steuerlichen Sachverhaltserhebung erwirkt. Das neue Doppelbesteuerungsabkommen orientiert sich inhaltlich an Grundsätzen, die vom Fiskalausschuss der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erarbeitet wurden und mittlerweile internationale Anerkennung gefunden haben.
Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG erforderlich.
Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 3. November 2011 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Michael Lampel.
An der Debatte beteiligte sich Bundesrätin Elisabeth Greiderer.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Michael Lampel gewählt.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. November 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2011 11 03
Michael Lampel Johann Kraml
Berichterstatter Vorsitzender