8593 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Wirtschaftsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gaswirtschaftsgesetz 2011 erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz und das Preistransparenzgesetz geändert werden
Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird das 3. Energie-Binnenmarktpaket der Europäischen Union umgesetzt. Die Bestimmungen der umfangreichen Materie betreffen im Einzelnen die Stärkung und Absicherung der Verbraucherrechte, eine wirksame Entflechtung der Fernleitungsnetzbetreiber, die Gewährleistung des freien Marktzuganges für die Versorger und die Entwicklung von Kapazitäten für neue Verbraucheranlagen sowie die Schaffung des Entry-Exit-Marktmodells.
Weiters wird mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates ein Gas-Versorgungsstandard über einen Zeitraum von 30 Tagen für geschützte Kunden festgelegt sowie die Bestimmungen über die Festlegung der Systemnutzungsentgelte kodifiziert und das Verfahren der Datenerhebung, Datenverarbeitung und Datenübermittlung nach dem Preistransparenzgesetz neu geregelt.
Dieser Beschluss des Nationalrates ist ein Fall des Artikel 44 Absatz 2 B-VG und bedarf daher der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.
Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 3. November 2011 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Anneliese Junker.
An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Dr. Magnus Brunner und Johann Ertl sowie die Ausschussvorsitzende Sonja Zwazl.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Anneliese Junker gewählt.
Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. November 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2011 11 03
Anneliese Junker Sonja Zwazl
Berichterstatterin Vorsitzende