8595 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Familie und Jugend

über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2011 betreffend Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass das Barcelona-Ziel der Europäischen Union im Interesse der Vereinbarkeit von Familie und Beruf die Zurverfügungstellung von Kinderbetreuungsplätzen dem regionalen Bedarf entsprechend im Ausmaß von 33% bei den Unter-Drei-Jährigen und von 90 % bei den Drei- bis Sechsjährigen bis 2010 vorsieht.

Durch die Kostenbeteiligung des Bundes konnten zwischen 2008 und 2010 24.573 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden, darin enthalten waren 12.080 Plätze für die Unter-Drei-Jährigen und 12.493 Plätze für die Drei- bis Sechsjährigen. Damit konnte das Barcelona-Ziel bei den Unter-Drei-Jährigen nicht erreicht werden, da die derzeitige Betreuungsquote unter Berücksichtigung der Tagesmütter und -väterbetreuung 19 %  beträgt. Für die Drei- bis Sechsjährigen wurde das Barcelona-Ziel bereits 2009 erreicht und die aktuelle Betreuungsquote liegt bei 93,4 %.

Zur Erreichung des Barcelona-Zieles bei den Unter-Drei-Jährigen und zur Abdeckung von regionalen Lücken in der ganztägigen Betreuung soll der Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten weiter vorangetrieben werden.

Mit dem gegenständlichen Beschluss verpflichten sich daher die Länder zusätzliche Kinderbetreuungsplätze in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen für Unter-Drei-Jährige zu schaffen. Als Beitrag zu den daraus entstehenden Kosten wird der Bund den Ländern und Gemeinden zur teilweisen Abdeckung des Mehraufwandes im Jahr 2011 einen Zweckzuschuss von 10 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Für die Jahre 2012, 2013 und 2014 hat der Bund jeweils einen Zweckzuschuss in der Höhe von 15 Millionen Euro vorgesehen.

Der Ausschuss für Familie und Jugend hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 3. November 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Martina Diesner-Wais.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Martina Diesner-Wais, Inge Posch-Gruska, Ferdinand Tiefnig, Notburga Astleitner, Johanna Köberl und Cornelia Michalke sowie mit beratender Stimme  Bundesrat Efgani Dönmez, PMM.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Martina Diesner-Wais gewählt.

Der Ausschuss für Familie und Jugend stellt nach Beratung der Vorlage am 3. November 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2011 11 03

                          Martina Diesner-Wais                                                      Mag. Bettina Rausch

                                  Berichterstatterin                                                                        Vorsitzende