8603 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 15. November 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein EU-Vollstreckungsamtshilfegesetz und ein Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel für das Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz bereitgestellt werden, erlassen sowie das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Investmentfondsgesetz 2011, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Stiftungs-eingangssteuergesetz, die Bundesabgabenordnung, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Datenschutzgesetz 2000, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Wasserstraßengesetz, das Bundesgesetz über das Österreichische Forschungs- und Prüfzentrum Arsenal Gesellschaft mit beschränkter Haftung, das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz und das Außenhandelsgesetz 2011 geändert werden (Budgetbegleitgesetz 2012)

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates werden begleitend zur Erstellung des Budgets für 2012 eine Reihe von Bundesgesetzen in budgetwirksamer Weise geändert, in einzelnen Fällen neu geschaffen.

Finanzielle Auswirkungen auf Länder und Gemeinden sind im Allgemeinen nicht zu erwarten; dies gilt jedoch nicht für die abgabenrechtlichen Regelungen des 1. Abschnitts, die sich im Wege des Finanz­ausgleiches auf die anderen Gebietskörperschaften auswirken; für die Länder werden Mindereinnahmen von 1,1 Mio. Euro, für die Gemeinden Mehreinnahmen von 4,2 Mio. Euro jährlich erwartet.

Verschiedene Maßnahmen haben günstige Auswirkungen auf Beschäftigungslage und den Wirtschaftsstandort. Die Regelungen des 1. Abschnitts betreffend die Verwaltungszusammenarbeit unterstützen die Sicherung des Steueraufkommens und tragen somit zur Gewährleistung des budgetären Spielraums für wachstumsfördernde wirtschaftspolitische Aktivitäten bei. Diese kommen wiederum der Beschäftigung und dem Wirtschaftsstandort zu Gute. Die ebenfalls im 1. Abschnitt vorgesehene Erweiterung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an bestimmte Einrichtungen unterstützt die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes. Von der gesicherten Arbeit der Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek (Art. 16) können eine Belebung der Wirtschaft sowie positive Auswirkungen auf die Entwicklung der Tourismuswirtschaft erwartet werden.

Art. 2 (Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988) bedingt für Unternehmen (hier: Kreditinstitute) zusätzliche Verwaltungskosten in Höhe von 340 000 Euro und für Bürger/innen eine korrespondierende Reduktion der Verwaltungskosten in Höhe von 82 080 Stunden.

Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates werden darüber hinaus teilweise erforderliche Maßnahmen von Unionsrecht umgesetzt: Art. 1 (EU‑Vollstreckungsamtshilfegesetz) und 10 (Änderung des Zollrechts-Durchführungsgesetzes) setzen die Richtlinie 2010/24/EU („Beitreibungsrichtlinie“) um. Überdies erfolgt in Art. 4 Z 2 (Änderung des Umgründungssteuergesetzes) eine Anpassung an die Neukodifizierung der „Fusionsrichtlinie“ durch die Richtlinie 2009/133/EG.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 29. November 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Michael Lampel.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Mag. Reinhard Pisec, Edgar Mayer, Manfred Gruber, Kurt Strohmayer-Dangl, Reinhard Todt und Friedrich Hensler.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Michael Lampel gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 29. November 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2011 11 29

                                 Michael Lampel                                                                   Johann Kraml

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender