8606 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 15. November 2011 betreffend ein Bundesgesetz über Information in EU-Angelegenheiten (EU-Informationsgesetz - EU-InfoG)

Das EU-Informationsgesetz stellt einen weiteren Schritt zu einer besseren Einbindung des österreichischen Parlaments in die EU-Gesetzgebung dar. Zu den zentralen Neuerungen gehören eine detailliertere Festlegung der Informationspflichten der Regierung gegenüber dem Parlament, die Erweiterung des Katalogs an Verhandlungsgegenständen und die Verankerung neuer Instrumente in der Geschäftsordnung des Bundesrates sowie eine Adaptierung von Verfahrensbestimmungen.

Die bisher von den einzelnen Ressorts freiwillig erstellten Erläuterungen zu jenen EU-Vorhaben, die in den EU-Ausschüssen des Nationalrates und des Bundesrates eingehender beraten werden, werden künftig zur Pflicht. Die Regierung ist außerdem angehalten, das Parlament frühzeitig über besonders bedeutende EU-Vorhaben zu informieren, auf Verlangen eines Klubs detaillierte schriftliche Erläuterungen zu einem EU-Dokument vorzulegen und über den Fortgang etwaiger vom Nationalrat bzw. vom Bundesrat eingebrachter Subsidiaritätsklagen zu berichten. Auch die Öffentlichkeit wird in Hinkunft über eine Datenbank der Parlamentsdirektion grundsätzlich Zugang zu allen EU-Dokumente haben – ausgenommen sollen nur sensible und vertrauliche Dokumente sein.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 29. November 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Martin Preineder.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Martin Preineder, Edgar Mayer, Franz Perhab, Hermann Brückl, Mag. Gerald Klug, Stefan Schennach, Wolfgang Beer und mit beratender Stimme die Bundesräte Elisabeth Kerschbaum und Stefan Zangerl.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Martin Preineder gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 29. November 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2011 11 29

                               Martin Preineder                                                                   Edgar Mayer

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender