8608 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2011 betreffend ein Bundesgesetz über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten (Emissionszertifikategesetz 2011 – EZG 2011)

Die Republik Österreich unterliegt völkerrechtlichen und unionsrechtlichen Verpflichtungen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen. Eine zentrale Maßnahme zur Einhaltung der unionsrechtlichen Verpflichtungen stellt das EU-Emissionshandelssystem („EU-ETS“) dar.

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates hat die Umsetzung der durch die Richtlinie 2009/29/EG geänderten Emissionshandels-Richtlinie 2003/87/EG, welche die Voraussetzungen für das Funktionieren des geänderten Emissionshandelssystems in Österreich ab 2013 schafft, zum Ziel.

 

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates enthält folgende wesentliche Elemente:

-       Ausweitung des Geltungsbereichs des EZG auf weitere Sektoren und Gase im Einklang mit den Vorgaben der Emissionshandels-Richtlinie;

-       Aufnahme der geänderten Grundsätze für die Zuteilung in einem eigenen Abschnitt und Verordnungsermächtigung für die Festlegung der detaillierten Vorschriften zur Berechnung der übergangsweisen kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten;

-       Bündelung der Bestimmungen über die Nutzung von Gutschriften zur Erfüllung der Verpflichtungen und Anpassung an die neuen unionsrechtlichen Vorgaben für die Handelsperiode ab 2013; sowie

-       Aufnahme weiterer Änderungen, die sich aus der Richtlinie 2009/29/EG ergeben.

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 29. November 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Klaus Konrad.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Martina Diesner-Wais, Georg Keuschnigg, Walter Temmel sowie mit beratender Stimme Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Klaus Konrad gewählt.

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 29. November 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2011 11 29

                                   Klaus Konrad                                                                   Werner Stadler

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender