8616 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit von Behörden im Verbraucherschutz (Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz - VBKG) geändert wird
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates wurde als Initiativantrag der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen eingebracht und steht im Zusammenhang mit der Änderung des Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit von Behörden im Verbraucherschutz (Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz - VBKG).
Das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz – VBKG ist die nationale österreichische Durchführungsbestimmung zur VO (EG) Nr. 2006/2004 des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden („Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz“).
Das europäische Parlament und der Rat haben einen Beschluss über eine Verordnung zur Änderung der VO (EG) Nr. 2006/2004 gefasst. Die Änderung der VO (EG) Nr. 2006/2004 betrifft im Wesentlichen deren Anhang, welcher Rechtsakte (überwiegend Richtlinien) auflistet, hinsichtlich derer die Mitgliedstaaten in ihren Durchführungsbestimmungen zuständige Behörden zu benennen haben, damit diese der Verpflichtung zur Zusammenarbeit nachkommen. Ganz zentral ist die Aufnahme der versehentlich nicht berücksichtigten neuen „Verbraucherkreditrichtlinie“ 2008/48/EG in den Anhang. Darüber hinaus werden im Wesentlichen Richtlinienzitate aktualisiert bzw. korrigiert.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 13. Dezember 2011 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Muna Duzdar.
An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Efgani Dönmez, PMM, und zwar aufgrund eines Beschlusses des Ausschusses mit beratender Stimme.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Muna Duzdar gewählt.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Dezember 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2011 12 13
Mag. Muna Duzdar Mag. Gerald Klug
Berichterstatterin Vorsitzender