8619 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz und das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2011 – SRÄG 2011)

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird die Rechtsentwicklung innerhalb und außerhalb der Sozialversicherung angepasst.

 

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates enthält insbesondere folgende Maßnahmen:

-       Ausweitung der Regelung über das Weiterbestehen der Pflichtversicherung während eines Frühkarenzurlaubes für Väter nach § 29o VBG auf die Landes-Vertragsbediensteten;

-       Streichung der Bestimmungen über die Abstimmungspflicht bezüglich der Informations- und Aufklärungsarbeit nach § 81a ASVG;

-       Anpassung der Bestimmungen über die knappschaftliche Pensionsversicherung an die Regelung über den Anspruch auf berufliche Rehabilitation;

-       Normierung des Anspruches auf Übergangsgeld bei beruflichen Maßnahmen der Rehabilitation nach § 253e ASVG samt Parallelrecht bereits ab dem Stichtag;

-       Erweiterung der Bestimmung über den Übergang des Pensions(Renten)anspruches auf den Bund bei Unterbringung der leistungsbeziehenden Person in einer Anstalt für geistig abnorme RechtsbrecherInnen auf Fälle der Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Wohneinrichtung;

-       Anpassung der Zurechnungsbestimmungen im APG für die Berechnung des Ausmaßes der Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitspension an die Neuregelung des maximalen „Abschlages“ bei diesen Pensionsarten sowie

-       redaktionelle Bereinigungen.

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 13. Dezember 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Juliane Lugsteiner.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde ebenfalls Bundesrätin Juliane Lugsteiner gewählt.


Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Dezember 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2011 12 13

                              Juliane Lugsteiner                                                             Mag. Gerald Klug

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender