8623 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Justizausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert wird
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass gemäß § 93 Abs. 1 ASGG die bei den ordentlichen Gerichten im Rahmen ihrer Tätigkeit im Verfahren in Sozialrechtssachen erwachsenden Kosten, in denen ein Träger der Sozialversicherung Partei ist, von den Trägern der Sozialversicherung zu tragen sind. Zur Erfüllung dieser Kostentragungspflicht hat der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger dem Bund bisher einen jährlichen Pauschalbetrag zu zahlen. Dieser Pauschalbetrag wurde immer wieder angehoben und beträgt seit dem 1. Juli 2006 41 Millionen Euro, die geschätzten tatsächlichen Ausgaben für das Jahr 2011 jedoch bereits 53 Millionen Euro. Künftig sollen die jeweils tatsächlich entstandenen Kosten ersetzt werden. Der dem Bund zu leistende Ersatzbetrag wird dann unter Wegfall der bisherigen Pauschalierung den tatsächlich entstandenen Kosten entsprechen.
Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 13. Dezember 2011 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Stefan Schennach.
An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Hermann Brückl.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Stefan Schennach gewählt.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Dezember 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2011 12 13
Stefan Schennach Monika Kemperle
Berichterstatter Vorsitzende