8624 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Justizausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz geändert wird
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates enthält insbesondere folgende Maßnahmen und Regelungen, um die Gerichtsorganisation insgesamt weiter zu verbessern:
- Organisation und Abwicklung der Gerichtstage im Wege von Voranmeldesystemen,
- geringfügige Anhebung der Justizverwaltungsquoten bei den Oberlandesgerichten,
- Anrufungsmöglichkeit an den Außensenat des Obersten Gerichtshofes in Bezug auf die Geschäftsverteilung des jeweiligen Oberlandesgerichtes für die dortigen Richter/innen,
- gesetzliche Festschreibung der bei den vier Oberlandesgerichten für das Beschwerdemanagement eingerichteten Justiz-Ombudsstellen,
- Einräumung eines gesetzlichen Mitwirkungsrechtes für die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter,
- Klarstellung der Wirkung von Einschaltungen in die Ediktsdatei,
- Klarstellung, dass außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens zwar eine personenbezogene Ermittlung, jedoch nur eine generalisierende Weiterleitung und Weitergabe von Inhaltsdaten zulässig ist.
Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 13. Dezember 2011 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Stefan Schennach.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Stefan Schennach gewählt.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Dezember 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2011 12 13
Stefan Schennach Monika Kemperle
Berichterstatter Vorsitzende