8625 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Justizausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Vereinsgesetz 2002 und das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz geändert werden (Vereinsgesetz-Novelle 2011 – VerGNov 2011)
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass die Übernahme von Funktionen in Vereinsorganen mit nicht unerheblichen Haftungsrisiken verbunden ist. Die derzeitige gesetzliche Regelung sieht zwar vor, dass bei der Beurteilung des Sorgfaltsmaßstabs eine Unentgeltlichkeit der Tätigkeit zu berücksichtigen ist. In der Praxis kommt es jedoch immer wieder zu Unsicherheiten darüber, in welchem konkreten Ausmaß die Unentgeltlichkeit zu berücksichtigen ist, was der Bereitschaft für ehrenamtliches Engagement entgegenstehen kann.
Mit dem gegenständlichen Beschluss wird daher das Haftungsrisiko für unentgeltlich tätige Mitglieder eines Vereinsorgans ausdrücklich auf ein für diese zumutbares Maß begrenzt.
Die Haftung von unentgeltlich handelnden Organwaltern und Rechnungsprüfern gegenüber dem Verein wird auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz eingeschränkt. Überdies steht unentgeltlich handelnden Organwaltern und Rechnungsprüfern bei Inanspruchnahme durch Dritte ein Rückersatzanspruch gegenüber dem Verein zu, wenn sie nur leichtes Verschulden trifft.
Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 13. Dezember 2011 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Stefan Schennach.
An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Martina Diesner-Wais, Franz Perhab, Ferdinand Tiefnig, Stefan Schennach und Mag. Christian Jachs sowie mit beratender Stimme Bundesrat Marco Schreuder.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Stefan Schennach gewählt.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Dezember 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2011 12 13
Stefan Schennach Monika Kemperle
Berichterstatter Vorsitzende