8628 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz über die Genehmigung von Weltraumaktivitäten und die Einrichtung eines Weltraumregisters (Weltraumgesetz)

Aufgrund der fortschreitenden technischen Entwicklung gewinnen vor allem kostengünstige Kleinsatelliten an Bedeutung, die auch österreichische Universitäten zu Forschungszwecken einsetzen („TUGSAT 1“, „UniBRITE“). In Österreich bestehen derzeit keine gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung der völkerrechtlichen Verpflichtungen aus den von Österreich ratifizierten Weltraumverträgen. Dies betrifft vor allem die Genehmigung und Überwachung nicht-staatlicher Weltraumaktivitäten, die Registrierung von Weltraumgegenständen und Haftungsfragen. Auf Grundlage der derzeitigen Gesetzeslage ist es für die Republik nicht möglich, im Fall der völkerrechtlichen Haftung bei den Betreibern von Weltraumgegenständen Regress zu nehmen oder ihnen vor dem Start eine Versicherung vorzuschreiben. Ein Genehmigungsverfahren existiert nicht. Auch ist es nicht möglich, ein Register zu schaffen, da es an der erforderlichen gesetzlichen Ermächtigung fehlt. Einzig die Notifizierung der technischen Daten an die Vereinten Nationen wäre bei der derzeitigen Gesetzeslage denkbar.

Mit dem vorliegenden Gesetzesbeschluss wird ein eigenes Weltraumgesetz erlassen, das die innerstaatliche gesetzliche Grundlage für die Erfüllung der völkerrechtlichen Verpflichtungen aus den Weltraumverträgen bildet. Dadurch soll insbesondere vermieden werden, dass es durch unbewilligte österreichische Weltraumgegenstände unkontrolliert zu Schadens- und damit verbundenen Haftungsfällen kommt.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 13. Dezember 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Wolfgang Beer.

An der Debatte beteiligten sich Bundesrat Günther Köberl sowie mit beratender Stimme Bundesrat Efgani Dönmez, PMM.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Wolfgang Beer gewählt.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Dezember 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 Wien, 2011 12 13

                                 Wolfgang Beer                                                                      Karl Boden

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender