8636 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mediengesetz geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (1276 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesverfassungsgesetz über die Transparenz von Medienkooperationen sowie von Werbeaufträgen und Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Mediums und ein Bundesgesetz über die Transparenz von Medienkooperationen sowie von Werbeaufträgen und Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Mediums erlassen und das KommAustria-Gesetz geändert werden, hat der Verfassungsausschuss am 1. Dezember 2011 auf Antrag der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Dieter Brosz, MSc, und Stefan Petzner mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 GOG-NR einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Mediengesetz zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Zu § 25 Abs. 1 bis 5 und § 27 MedienG:

Mit den jeweiligen Abänderungen soll lückenlose Transparenz im Hinblick auf jegliche Art und rechtliche Ausgestaltung der direkten oder indirekten „Beteiligung“ an einem Medieninhaber geschaffen werden. Im Sinne der Verwaltungsökonomie wird dabei an das bestehende System angeknüpft: Für die Offenlegung und hierzu auch für die Richtigkeit der dabei gemachten Angaben ist der Medieninhaber verantwortlich. Sowohl die Säumnis als auch die Unrichtigkeit und Unvollständigkeit hat daher in einem allfälligen Verwaltungsverfahren – wie bisher (vgl. § 27 MedienG) der Medieninhaber zu verantworten.“

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 13. Dezember 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Martin Preineder.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde ebenfalls Bundesrat Martin Preineder gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Dezember 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2011 12 13

                               Martin Preineder                                                                   Edgar Mayer

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender