8645 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert wird

Bei Gesprächen am 21. Oktober 2011 haben sich die der Finanzausgleichspartner auf die Einrichtung von Landesverwaltungsgerichtshöfen sowie auf die Einführung der Transparenzdatenbank sowie die Einführung eines Bundesamts für Asyl und Migration geeinigt. Dabei wurde auch vereinbart, dass die Ertragsanteile der Länder befristet für die Jahre 2012 bis 2014 um 20 Millionen Euro jährlich erhöht werden.

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates werden die Ertragsanteile der Länder an der Umsatzsteuer in den Jahren 2012 bis 2014 jeweils um 20 Millionen Euro zu Lasten der Anteile des Bundes erhöht.

Hinsichtlich des Getränkesteuerausgleichs trifft der vorliegende Beschluss des Nationalrates die folgende Regelung:

Der Anteil des Getränkesteuerausgleichs, der nach dem historischem Getränkesteueraufkommen verteilt wird, wird jährlich um 10 %-Punkte verringert und sinkt daher bis 2014 auf 60 %. Die weiteren Mittel werden in jedem Land in zwei Töpfe für die Gemeinden bis und über 10.000 Einwohnern geteilt und im Topf der Gemeinden bis 10.000 Einwohnern nach der Nächtigungsstatistik und der Einwohnerzahl, im Topf der Gemeinden über 10.000 Einwohnern je zur Hälfte nach dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel und nach der Einwohnerzahl verteilt. Hohe Verluste einzelner Gemeinden werden durch eine Verlustdeckelung abgefangen.

Die Zweckzuschüsse an die Länder für den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots führen zu Mehrausgaben des Bundes in den Jahren 2011 bis 2014 iHv. 55 Millionen Euro, diejenigen für die frühe sprachliche Förderung führen zu Mehrausgaben des Bundes in den Jahren 2012 bis 2014 von bis zu 15 Mio. Euro.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 13. Dezember 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Michael Lampel.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Karl Petritz und Manfred Gruber.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Michael Lampel gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Dezember 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2011 12 13

                                 Michael Lampel                                                                   Johann Kraml

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender