8658 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur
über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Jänner 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, das Berufsreifeprüfungsgesetz und das Schülerbeihilfengesetz 1983 geändert werden
Das geltende Schulrecht berücksichtigt zwar in vielerlei Hinsicht die besondere Situation von Schülerinnen und Schülern mit Lernschwierigkeiten oder solchen mit Begabungen (zB Frühwarnsystem, Elterninformationen und -gespräche, Überspringen von Schulstufen), sieht jedoch vergleichsweise wenige konkrete Unterstützungsmaßnahmen vor, die eine negative Beurteilung tatsächlich verhindern und eine effektive Lernunterstützung bieten können (dzt. Förderunterricht, Wiederholung ganzer Schulstufen) oder Begabungen fördern.
Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates wird allen Schülerinnen und Schülern ab der 10. Schulstufe von zumindest dreijährigen mittleren und höheren Schulen („neue Oberstufe“) ein Paket an Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung (auch von Begabungen) zur Verfügung gestellt, um die Schullaufbahnen so kurz und effizient wie nur möglich zu gestalten.
Mit gezielter individueller Förderung, die bei Bedarf auch mit Unterstützung eines Lernbegleiters bzw. einer Lernbegleiterin erfolgen kann, sollen bestehende Lernschwächen beseitigt sowie Defizite durch gezielte Fördermaßnahmen ausgeglichen werden.
Die mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates getroffenen Maßnahmen sollen besonders bei jenen Schülerinnen und Schülern, die aufgrund ihrer Leistungen als „Risikogruppe“ gelten, neben pädagogischen Vorteilen eine effizientere und damit raschere Erreichung der Bildungs- und Lernziele bewirken.
Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 31. Jänner 2012 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Elisabeth Grimling.
An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Notburga Astleitner, Günther Köberl und Monika Mühlwerth.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Elisabeth Grimling gewählt.
Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 31. Jänner 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2012 01 31
Elisabeth Grimling Monika Mühlwerth
Berichterstatterin Vorsitzende