8672 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Februar 2012 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass die Entwicklungen der letzten Jahre in den Bereichen des internationalen Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität die Notwendigkeit einer verstärkten internationalen Zusammenarbeit von Polizei und Justiz verdeutlicht haben. Die USA, deren Kongress 2007 die Ausführungsgesetzgebung zum sog. „09/11 Commission Act“ annahm, sind ein wichtiger Partner Österreichs in der grenzüberschreitenden Bekämpfung von schweren Straftaten. Das mit den USA ausgehandelte Abkommen über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten, das auf dem Vorbild des in der EU entwickelten Prümer Regelwerks beruht, entspricht diesem Ziel.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 13. März 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christoph Kainz.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Edgar Mayer, Günther Köberl und Johann Ertl sowie mit beratender Stimme Bundesrat Marco Schreuder.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christoph Kainz gewählt.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 13. März 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 03 13

                                Christoph Kainz                                                                   Franz Perhab

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender