8678 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Februar 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert wird

Im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Kreditwirtschaft ist es erforderlich, zusätzliche Modelle eines Verbundes von Kreditinstituten zur Verfügung zu stellen.

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates hat die Konsolidierung von Kreditinstituten, die einer Zentralorganisation zugeordnet sind, zum Ziel und ermöglicht daher in wirtschaftlicher Hinsicht vielfältige Synergieeffekte. Weiters trägt die konsolidierte Beaufsichtigung auf Basis klarer Steuerungskompetenzen im Kreditinstitute-Verbund zur Finanzmarktstabilität bei.

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Art. 3 der Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute umzusetzen.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 13. März 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Michael Lampel.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Mag. Reinhard Pisec.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Michael Lampel gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 13. März 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 03 13

                                 Michael Lampel                                                                   Johann Kraml

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender